Schwimmbetrieb in Corona-Zeiten

Aktuelle Hinweise

Entsprechend der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 3. April 2022 gelten im Buchholz Bad keine Zutrittsbeschränkungen und keine Nachweispflicht für den Impf- oder Genesenenstatus.

Die FFP2-Maskenpflicht ist aufgehoben. Das freiwillige Tragen einer Maske ist zum Schutz von euch und anderen im Eingang und in den Umkleiden weiterhin sinnvoll – ebenso wie das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln.


Neue Verhaltensregeln

  • Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist die Begleitung durch eine/n Erwachsene/n erforderlich.

 

Einschränkungen des Angebots

Die umfangreichen Desinfektionsmaßnahmen im laufenden Betrieb führen zu einer Neuordnung der Schwimmzeiten. Die im neuen Belegungsplan angegebenen Austrittszeiten bezeichnen den Zeitpunkt zum Verlassen des Schwimmbeckens.

Der Sprungturm, die Startblöcke und der Wintergarten bleiben gesperrt.

Schwimmhilfen und Aquatools wie z.B. Poolnudeln sind nicht erlaubt.

Das Föhnen ist derzeit nicht gestattet, Wertfächer können nicht genutzt werden.

Kindergeburtstagsfeiern sind derzeit nicht möglich.

Das Damenschwimmen und Aqua-Fitness (telefonische Anmeldung erforderlich) sind möglich. Kurse AquaCycling sind in Planung.

Kreisverkehr im Buchholz Bad

Zum Schwimmen sind 2 Kreisverkehr-Abtrennungen eingerichtet. Für beide gilt das Schwimmen in Einbahnstraßenrichtung.

Das Bistro Pinguin ist geöffnet. Der Verzehr von Speisen und Getränken bleibt auf die gekennzeichneten Bereiche beschränkt.