Schwimmbetrieb in Corona-Zeiten
Aktuelle Hinweise
Entsprechend der niedersächsischen Corona-Verordnung vom 3. April 2022 gelten im Buchholz Bad keine Zutrittsbeschränkungen und keine Nachweispflicht für den Impf- oder Genesenenstatus.
Die FFP2-Maskenpflicht ist aufgehoben. Das freiwillige Tragen einer Maske ist zum Schutz von euch und anderen im Eingang und in den Umkleiden weiterhin sinnvoll – ebenso wie das Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln.
Neue Verhaltensregeln
- Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist die Begleitung durch eine/n Erwachsene/n erforderlich.